Zahnarzt Dr. Stephan Popp

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Zahnarztpraxis

Dr. med. dent. Stephan Popp
Brandstr. 19
90482 Nürnberg Laufamholz
Telefon 0911 - 50 18 79
Telefax 0911 - 54 84 779
info(at)zahnarzt-dr-popp(dot)de

Zuzahlung für Zahnersatz - Zahnarzt Dr. Popp aus Nürnberg informiert über das Thema Eigenanteil bzw. Selbstbehalt

Wenn im Behandlungsfall Zahnersatz (z. B. Krone, Brücke oder eine Prothese) als individuelle Lösung in Frage kommt, dann stellt sich für gesetzlich versicherte Patienten immer die Frage "Wie hoch ist der Eigenanteil bzw. die Zuzahlung für den geplanten Zahnersatz?". Diese berechtigte Frage basiert auf der Tatsache, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht die kompletten Kosten für Zahnersatz übernehmen und deshalb Kassenpatienten immer einen Eigenanteil - auch Selbstbehalt oder Zuzahlung genannt - der Kosten des Zahnersatzes tragen müssen.

Wie errechnet sich der Eigenanteil, der Selbstbehalt bzw. die Zuzahlung zum Zahnersatz?

Der Eigenanteil für neuen Zahnersatz muss immer individuell und pro Behandlungsfall berechnet werden. Die Höhe der Zuzahlung bzw. des Selbstbehalts hängt dabei von diesen Kriterien und Fragestellungen ab:

  • Wurde das Bonusheft lückenlos geführt und sind alle Stempel für die Kontrolluntersuchungen in der Vergangenheit vorhanden? Wie hoch ist der Bonus?
  • Wie sieht die Regelversorgung seitens der Krankenkasse im individuellen Behandlungsfall aus? Welche Zahnersatzversorgung wünscht der Patient?
  • Um welche Art des Zahnersatzes handelt es sich? Wie hochwertig soll die Ausführung sein? Welche Materialien sollen verwendet werden?

Kurz zusammengefasst lässt sich das Abrechnungssystem für Zahnersatz wie folgt erklären: Festzuschuss der Krankenkasse + Eigenanteil des Kassenpatienten = Gesamtkosten für den neuen Zahnersatz

Wie wird der Selbstbehalt für Zahnersatz abgerechnet?

  • Vor der Behandlung: Der Eigenanteil bzw. die Zuzahlung des Patienten wird immer individuell und pro Behandlungsfall im Heil- und Kostenplan berechnet, welcher bei der Krankenkasse im Vorfeld vom Patienten selbst zur Genehmigung eingereicht werden muss. Dies bedeutet, dass die Kosten für den Selbstbehalt VOR der Behandlung feststehen und Sie darüber informiert sind. Sie können somit in Ruhe entscheiden, ob Sie die geplante Behandlung durchführen lassen möchten.
  • Nach der Behandlung: In den meisten Fällen erhalten Sie nach der Behandlung die Rechnung über Ihren Eigenanteil von Ihrer Krankenkasse. Diesen Betrag müssen Sie dann an die Krankenkasse überweisen.
  • Bitte beachten Sie: Bei einem Zahnimplantat ist es üblich, dass der Patient eine Rechnung über alle Behandlungskosten vom Zahnarzt erhält und auch an den Zahnarzt den kompletten Betrag überweisen muss (= Direktabrechnung). Den Zuschuss für diese Art von Zahnersatz muss der Patient dann selbst im Nachgang bei seiner Krankenkasse einfordern.

Selbstbehalt, Zuzahlung & Eigenanteil bei Zahnersatz - dafür stehen wir!

Wenn Sie sich für eine Behandlung mit Zahnersatz in meiner Praxis entscheiden, dann kann ich Ihnen folgendes zusichern. Ein von uns erstellter Heil- und Kostenplan

  • führt immer transparent und klar alle Kosten der geplanten Zahnbehandlung auf
  • weist somit explizit Ihren zu tragenden Eigenanteil für den geplanten Zahnersatz aus

Somit kann ich Ihnen an dieser Stelle versichern, dass Sie in meiner Praxis keine "bösen Überraschungen" bzgl. einer Kostensteigerung für Zahnersatz im Nachgang zu erwarten haben, da wir immer im veranschlagten Kostenrahmen den Zahnersatz durchführen werden. Denn eine gründliche Planung im Vorfeld und eine saubere Abrechnung im Nachgang sind die Basis für ein solides Vertrauensverhältnis zwischen behandelden Zahnarzt und Patienten.

Meine Empfehlung zum Thema Eigenanteil des Patienten für Zahnersatz

Lassen Sie niemals einen neuen Zahnersatz machen, bevor Sie nicht

  • ausführlich über die geplante Arbeit informiert wurden und diese auch verstanden haben
  • über alle zu erwartenden Kosten für den jeweiligen Zahnersatz und Ihren Eigenanteil informiert wurden (mit einem Heil- und Kostenplan)

Die oberste Zielsetzung meiner Behandlungsstrategie ist, die für den Patienten am besten geeignete Zahnersatzversorgung und Bezuschussung zu planen, d.h. den Eigenanteil für den Patienten möglichst gering zu halten! Wenn Sie also Fragen zum Thema Selbstbehalt, Zuzahlung bzw. Eigenanteil für Zahnersatz haben, dann zögern Sie bitte nicht und vereinbaren Sie einen Termin in meiner Zahnarztpraxis. Ich bin immer gerne bereit, Sie zu diesem Thema individuell und ausführlich zu beraten, damit wir letztendlich die für Sie passendste Lösung finden.

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