Zahnarzt Dr. Stephan Popp

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Terminvereinbarung nur telefonisch!

Zahnarztpraxis

Dr. med. dent. Stephan Popp
Brandstr. 19
90482 Nürnberg Laufamholz
Telefon 0911 - 50 18 79
Telefax 0911 - 54 84 779
info(at)zahnarzt-dr-popp(dot)de

Zahnarzt Dr. Popp aus Nürnberg informiert über das Thema Härtefall bzw. Härtefallregelung für Zahnersatz

Wenn ein neuer Zahnersatz für gesetzlich versicherte Patienten geplant wird, dann setzen sich die Gesamtkosten für diesen neuen Zahnersatz wie folgt zusammen:

Wenn es um den Eigenanteil des Kassenpatienten geht, kann in speziellen Fällen die Härtefallregelung zum Tragen kommen. Dadurch können die Kosten des Eigenanteils deutlich reduziert bzw. zu 100% von der Krankenkasse übernommen werden.

Wann liegt ein Härtefall für neuen Zahnersatz vor?

Grundsätzlich muss der Patient den Härtefall bei seiner Krankenkasse beantragen und seine Bedürftigkeit bestätigen lassen. Ein Härtefall liegt vor, wenn diese Bedingungen zutreffen:

  • Die Einkommensgrenze liegt unter einem bestimmten Betrag. Bitte kontaktieren Sie direkt Ihre Krankenkasse, wenn Sie eine Auskunft über die Einkommensgrenze im Härtefall haben möchten, da diese Grenze sich jährlich ändern kann.
  • Eine Bedürftigkeit liegt in Ihrem Fall vor

Sobald der Härtefall von der Krankenkasse bestätigt wurde, wird dies auf dem Heil- und Kostenplan des neuen Zahnersatzes attestiert und die Zahnersatzversorgung kann beginnen.

Wie hoch ist die Erstattung bei Zahnersatz im Härtefall?

Die Erstattung im Härtefall hängt davon ab, ob es sich um eine Regelversorgung oder eine hochwertigere/ teuere Zahnersatzversorgung handelt:

  • Regelversorgung (Totalprothese, Klammerprothese, Metallkrone uvm.): Erstattung 100%
  • Teuere Versorgung (Teleskopprothese, Keramikkrone uvm.): doppelter Festzuschuss der Krankenkasse

Nachdem dieses Thema sehr komplex ist, biete ich Ihnen an, in einem persönlichen Beratungstermin Ihre Möglichkeiten individuell zu besprechen, um die für Sie am besten geeignete Zahnersatzberechnung zu bestimmen.

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