Montag, Dienstag, Donnerstag
09:00-12:00 und 15:00-18:00 Uhr
Mittwoch, Freitag
08:00-12:00 Uhr
Terminvereinbarung nur telefonisch!
Dr. med. dent. Stephan Popp
Brandstr. 19
90482 Nürnberg Laufamholz
Telefon 0911 - 50 18 79
Telefax 0911 - 54 84 779
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Wenn ein neuer Zahnersatz für gesetzlich versicherte Patienten geplant wird, dann setzen sich die Gesamtkosten für diesen neuen Zahnersatz wie folgt zusammen:
Wenn es um den Eigenanteil des Kassenpatienten geht, kann in speziellen Fällen die Härtefallregelung zum Tragen kommen. Dadurch können die Kosten des Eigenanteils deutlich reduziert bzw. zu 100% von der Krankenkasse übernommen werden.
Grundsätzlich muss der Patient den Härtefall bei seiner Krankenkasse beantragen und seine Bedürftigkeit bestätigen lassen. Ein Härtefall liegt vor, wenn diese Bedingungen zutreffen:
Sobald der Härtefall von der Krankenkasse bestätigt wurde, wird dies auf dem Heil- und Kostenplan des neuen Zahnersatzes attestiert und die Zahnersatzversorgung kann beginnen.
Die Erstattung im Härtefall hängt davon ab, ob es sich um eine Regelversorgung oder eine hochwertigere/ teuere Zahnersatzversorgung handelt:
Nachdem dieses Thema sehr komplex ist, biete ich Ihnen an, in einem persönlichen Beratungstermin Ihre Möglichkeiten individuell zu besprechen, um die für Sie am besten geeignete Zahnersatzberechnung zu bestimmen.