Zahnarzt Dr. Stephan Popp

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Zahnarztpraxis

Dr. med. dent. Stephan Popp
Brandstr. 19
90482 Nürnberg Laufamholz
Telefon 0911 - 50 18 79
Telefax 0911 - 54 84 779
info(at)zahnarzt-dr-popp(dot)de

Den Heil- und Kostenplan verstehen & einreichen: Zahnarzt Dr. Popp aus Nürnberg informiert über den Kostenvoranschlag

Der Heil- und Kostenplan ist ein Behandlungsplan von Ihrem Zahnarzt, in dem für die Behandlungsbereiche Zahnersatz, Parodontosebehandlung und Schienentherapie folgende Punkte transparent aufgelistet werden:

  • Was wird gemacht (geplante Therapie bzw. Behandlung)?
  • Wie viel kostet die Behandlung (geplante Kosten)?

Dieser Kostenvoranschlag kommt ausschließlich bei gesetztlich versicherten Patienten (Kassenpatienten) - nicht für Privatpatienten - zum Einsatz und muss VOR der geplanten Behandlung bzw. Therapie von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Erst dann erhalten Sie den Zuschuss von Ihrer Krankenkasse für die jeweilige Behandlung im Bereich Zahnersatz, Parodontosebehandlung oder Schienentherapie.

Der Heil- und Kostenplan für Privatpatienten

Für Privatpatienten empfehle ich, sich immer bei der Versicherung zu erkundigen, ob für die geplante Therapie ein Heil- und Kostenplan benötigt wird. Denn in manchen Fällen ist eine Kostenübernahme mit einem Heil- und Kostenplan verbunden. Meist reicht ein Schreiben der Versicherung aus, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.

Den Heil- und Kostenplan für Zahnersatz richtig einreichen

Bevor die Behandlung beginnt, erstellt Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan für Ihren geplanten Zahnersatz und händigt Ihnen diesen aus, damit Sie ihn dann im Original bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung einreichen. Ihre Krankenkasse wird ihn prüfen und die Höhe des Zuschusses darauf vermerken. So sehen Sie gleich im Vorfeld, wie hoch Ihr Eigenanteil an den geplanten Kosten für den Zahnersatz sein wird. Sobald Sie den genehmigten Kostenvoranschlag wieder von Ihrer Krankenkasse zurück erhalten haben, geben Sie ihn Ihrem Zahnarzt wieder zurück und der erste Behandlungstermin für den Zahnersatz kann beginnen.

Den Heil- und Kostenplan für eine Parodontosebehandlung bzw. Schienentherapie richtig einreichen

In diesen beiden Behandlungsfällen brauchen Sie selbst nicht aktiv werden, denn Ihr Zahnarzt schickt den Heil- und Kostenplan im Original direkt an Ihre Krankenkasse zur Genehmigung. Nach einer kurzen Zeitspanne werden Sie von Ihrer Krankenkasse informiert, ob die jeweilige Behandlung genehmigt ist und Ihr Zahnarzt erhält gleichzeitig den genehmigten Kostenvoranschlag wieder zurück. Dem ersten Behandlungstermin einer Parodontosebehanldung bzw. Schienentherapie steht dann somit nichts mehr im Wege.

Ohne Genehmigung kein Zuschuss!

Bitte denken Sie immer daran, dass Sie VOR der Zahnersatz- bzw. Parodontosebehandlung oder einer geplanten Schienentherapie immer eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegen haben. Denn sonst erhalten Sie KEINEN Krankenkassenzuschuss zu den Kosten.

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