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Mittwoch, Freitag
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Dr. med. dent. Stephan Popp
Brandstr. 19
90482 Nürnberg Laufamholz
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Telefax 0911 - 54 84 779
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Als Regelversorgung für Zahnersatz ist die zahnmedizinische Versorgung von den Krankenkassen für gesetzlich versicherte Patienten festgelegt, die
Dabei wird in einem gesetzlichen Regelwerk zwischen Krankenkasse und behandelnden Zahnarzt die Regelversorgung für den speziellen Behandlungsfall in Bezug auf Zahnersatz (z. B. Totalprothese, Klammerprothese, Zahnkrone aus Nichtedelmetall) definiert. Die Regelversorgung wird im Heil- und Kostenplan beantragt und muss von der Krankenkasse genehmigt werden.
Wenn Sie an einer wirtschaftlichen, zahmedizinisch ausreichenden und zweckmäßigen Zahnbehandlung interessiert sind, dann fragen Sie den Behandler nach der Regelversorgung. Denn ein Kassenzahnarzt MUSS die Regelversorgung anbieten.
Die Kosten für Zahnarzt und Zahntechniker der Regelversorgung sind die Basis für die Berechnung des Festzuschusses durch die Krankenkasse. Dabei spielen die Stempel im Bonusheft der gesetzlich versicherten Patienten eine entscheidende Rolle, wie viele Kosten von der Krankenkasse übernommen werden (= Festzuschuss):
Alle Kosten der Regelversorgung, die über dem Festzuschuss der Krankenkrasse liegen, sind vom Patienten zu zahlen (= Eigenanteil bzw. Zuzahlung).
Der sogenannte Härtefall stellt eine Ausnahme dar, denn in diesem speziellen Fall werden die Kosten der Regelversorgung für Zahnersatz zu 100% von der Krankenkasse übernommen.
Das eingesetzte Material häng davon ab, ob es sich um Zahnersatz im vorderen sichtbaren oder im hinteren nicht sichbaren Bereich handelt: