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Dr. med. dent. Stephan Popp
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Wie der Name Teilprothese bereits verrät, handelt es sich hier um einen herausnehmbaren Zahnersatz für einige fehlende Zähne im Oberkiefer bzw. Unterkiefer, nicht für alle (im Vergleich zur Totalprothese). Die Krankenkassen definieren dabei ganz genau die Voraussetzungen, die für den Einsatz einer Teilprothese gegeben sein müssen:
Wenn sich die Zahnlücken nur auf einer Seite befinden, dann muss die Teilprothese für einen optimalen Halt i. d. R. auf der gegenüberliegenden Seite gestützt werden. Im Oberkiefer geschieht das mit einem Metallband am Gaumen (Gaumenplatte). Im Unterkiefer sorgt ein Bügel unter der Zunge hinter den Vorderzähnen für Halt. Zahntechnisch kann man die Bügel bzw. Gaumenplatte unterschiedlich anfertigen, so dass man bedingt individuelle Wünsche des Patienten berücksichtigen kann. Hierzu ist allerdings eine genau Befundung und persönliche Beratung nötig.
Ohne Bügel bzw. Gaumenplatte lassen sich in bestimmten Fällen sogenannte Valplast- bzw. Nylonprothesen und Teilprothesen mit Teleskopkronen bzw. Geschieben einseitig anfertigen. Ein Beispiel hierfür wäre ein sogenannter Monoreduktor.
Sie sehen, die Möglichkeiten und Arten von Teilprothesen sind sehr umfangreich. Die Bezuschussung einer Teilprothese durch die Krankenkasse hängt deshalb wesentlich vom individuellen Befund ab. Aus diesem Grund ist ein Besuch in meiner Zahnarztpraxis mit einem individuellen Beratungsgespräch unerlässlich.