Zahnarzt Dr. Stephan Popp

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Zahnarztpraxis

Dr. med. dent. Stephan Popp
Brandstr. 19
90482 Nürnberg Laufamholz
Telefon 0911 - 50 18 79
Telefax 0911 - 54 84 779
info(at)zahnarzt-dr-popp(dot)de

Zahnarzt Dr. Popp aus Nürnberg informiert über das Bonusheft beim Zahnarzt für Zahnersatz

Wenn es um das Thema Zahnersatz geht, dann spielt das Bonusheft für gesetzlich versicherte Patienten eine ganz wichtige Rolle. Mit dem Bonusheft werden nämlich die regelmäßigen lückenlosen Besuche beim Zahnarzt bestätigt, indem man für den Zahnarztbesuch einen Stempel erhält. Somit dient das Bonusheft als Nachweis und stellt eine Art bestätigte Urkunde dar, um im Falle von Zahnersatz von den Krankenkassen einen finanziellen Bonus zum Festzuschuss zu erhalten. Das Bonusheft ist somit die Basis für finanzielle Vorteile/ Boni, wenn es um die Kostenberechnung für Zahnersatz geht.

Wer erhält das Bonusheft und wo bekommt man das Bonusheft?

  • Jeder gesetzlich versicherte Patient ab 6 Jahren erhält ein Bonusheft. Dabei spielt es keine Rolle, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie versichert sind, da das Bonusheft für alle gleich ist.
  • Das Bonusheft bekommt man vom behandelnden Zahnarzt in der Praxis ausgehändigt.
  • Für Privatpatienten gibt es kein Bonusheft.

Kleiner Tipp: In meiner Zahnarztpraxis bieten wir unseren Patienten den Service an, das Bonusheft in der persönlichen Behandlungsakte aufzubewahren. So können Sie sicher sein, dass es sorgfältig aufbewahrt wird, nicht verloren geht und immer greifbar ist, wenn es benötigt wird. Sie brauchen sich somit um nichts zu kümmern. Falls Sie das nicht wünschen, bewahren Sie Ihr Bonusheft bitte zu Hause auf und bringen es bei jedem Zahnarztbesuch mit.

Wie viele Stempel bekommt man pro Jahr und wie oft sollte pro Jahr ein Erwachsener bzw. ein Kind zum Zahnarzt?

  • Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren: Zahnärztliche Kontrolluntersuchungen 2x pro Jahr, d.h. 2 Stempel pro Jahr
  • Erwachsene älter als 18 Jahre: Zahnärztliche Kontrolluntersuchung 1x pro Jahr, d.h. 1 Stempel pro Jahr

Kleiner Tipp: Falls Sie Ihr Bonusheft nicht in unserer Praxis in Ihrer Behandlungsakte hinterlegt haben, bringen Sie Ihr Bonusheft einfach immer zum Zahnarztbesuch mit - ganz gleich, ob Sie zur Vorsorge- bzw. Kontrolluntersuchung kommen oder ob Sie wegen Schmerzen einen Termin vereinbaren.

Stempel im Bonusheft beim Zahnarztbesuch vergessen - kann man diesen nachtragen lassen?

Wenn Sie einen oder mehrere Stempel bei Ihren letzten Besuchen beim Zahnarzt vergessen haben sollten, ist das kein Problem. Die Stempel können jederzeit nachgetragen werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Zahnarztbesuch auch wirklich stattgefunden hat. Denn einen Zahnarztbesuch zu erfinden, wäre Urkundenfälschung und ist strafbar.

Wie hoch ist der Bonus für Zahnersatz und wie wird der Bonus eingelöst?

Grundsätzlich gewähren die gesetzlichen Krankenkassen für den Zahnersatz einen Grund- bzw. Festzuschuss. Dieser Festzuschuss wird durch das lückenlose Führen des Bonushefts deutlich erhöht. Je länger also der Zeitraum ist, in dem Sie regelmäßig und ohne Unterbrechnung beim Zahnarzt waren, desto höher der Bonus:

  • Lückenloses Bonusheft 0 - 4 aufeinander folgende Jahre: Anspruch auf Festzuschuss (60% der Durchschnittskosten einer Regelversorgung)
  • Lückenloses Bonusheft 5 - 9 aufeinander folgende Jahre: Anspruch auf einen erhöhten Festzuschuss (70% der Durchschnittskosten einer Regelversorgung)
  • Lückenloses Bonusheft mehr als 10 aufeinander folgende Jahre: Anspruch auf Festzuschuss (75% der Durchschnittskosten einer Regelversorgung)

Wenn in Ihrer Behandlung der Zahnersatz zum konkreten Thema wird, wird Ihr Bonus anhand des Bonushefts im Heil- und Kostenplan berechnet und berücksichtigt. Sie brauchen das Bonusheft somit nicht bei der Krankenkasse einreichen. Ganz wichtig: Wenn Sie während eines Jahres nicht beim Zahnarzt waren, ist die Laufzeit für den Bonus unterbrochen und fängt wieder von vorne an. Sie sehen, ein lückenloses Führen des Bonushefts ist wichtig, da es finanziell belohnt wird!

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