Montag, Dienstag, Donnerstag
09:00-12:00 und 15:00-18:00 Uhr
Mittwoch, Freitag
08:00-12:00 Uhr
Terminvereinbarung nur telefonisch!
Dr. med. dent. Stephan Popp
Brandstr. 19
90482 Nürnberg Laufamholz
Telefon 0911 - 50 18 79
Telefax 0911 - 54 84 779
info(at)zahnarzt-dr-popp(dot)de
Wenn es um das Thema Zahnersatz geht, dann spielt das Bonusheft für gesetzlich versicherte Patienten eine ganz wichtige Rolle. Mit dem Bonusheft werden nämlich die regelmäßigen lückenlosen Besuche beim Zahnarzt bestätigt, indem man für den Zahnarztbesuch einen Stempel erhält. Somit dient das Bonusheft als Nachweis und stellt eine Art bestätigte Urkunde dar, um im Falle von Zahnersatz von den Krankenkassen einen finanziellen Bonus zum Festzuschuss zu erhalten. Das Bonusheft ist somit die Basis für finanzielle Vorteile/ Boni, wenn es um die Kostenberechnung für Zahnersatz geht.
Kleiner Tipp: In meiner Zahnarztpraxis bieten wir unseren Patienten den Service an, das Bonusheft in der persönlichen Behandlungsakte aufzubewahren. So können Sie sicher sein, dass es sorgfältig aufbewahrt wird, nicht verloren geht und immer greifbar ist, wenn es benötigt wird. Sie brauchen sich somit um nichts zu kümmern. Falls Sie das nicht wünschen, bewahren Sie Ihr Bonusheft bitte zu Hause auf und bringen es bei jedem Zahnarztbesuch mit.
Kleiner Tipp: Falls Sie Ihr Bonusheft nicht in unserer Praxis in Ihrer Behandlungsakte hinterlegt haben, bringen Sie Ihr Bonusheft einfach immer zum Zahnarztbesuch mit - ganz gleich, ob Sie zur Vorsorge- bzw. Kontrolluntersuchung kommen oder ob Sie wegen Schmerzen einen Termin vereinbaren.
Wenn Sie einen oder mehrere Stempel bei Ihren letzten Besuchen beim Zahnarzt vergessen haben sollten, ist das kein Problem. Die Stempel können jederzeit nachgetragen werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Zahnarztbesuch auch wirklich stattgefunden hat. Denn einen Zahnarztbesuch zu erfinden, wäre Urkundenfälschung und ist strafbar.
Grundsätzlich gewähren die gesetzlichen Krankenkassen für den Zahnersatz einen Grund- bzw. Festzuschuss. Dieser Festzuschuss wird durch das lückenlose Führen des Bonushefts deutlich erhöht. Je länger also der Zeitraum ist, in dem Sie regelmäßig und ohne Unterbrechnung beim Zahnarzt waren, desto höher der Bonus:
Wenn in Ihrer Behandlung der Zahnersatz zum konkreten Thema wird, wird Ihr Bonus anhand des Bonushefts im Heil- und Kostenplan berechnet und berücksichtigt. Sie brauchen das Bonusheft somit nicht bei der Krankenkasse einreichen. Ganz wichtig: Wenn Sie während eines Jahres nicht beim Zahnarzt waren, ist die Laufzeit für den Bonus unterbrochen und fängt wieder von vorne an. Sie sehen, ein lückenloses Führen des Bonushefts ist wichtig, da es finanziell belohnt wird!